Todesbescheinigung; Weitergabe
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Langbeschreibung
Voraussetzungen
Todesbescheinigungen und Obduktionsscheine sind von allen zur Leichenschau verpflichteten Ärzten zu besorgen und bereit zu halten. Zur Leichenschau verpflichtet ist jeder Arzt, der in dem Gebiet der Kreisverwaltungsbehörde, in dem sich die Leiche befindet, oder in dem Gebiet einer angrenzenden kreisfreien Gemeinde niedergelassen ist, und in Krankenhäusern und Entbindungsheimen jeder dort tätige Arzt.
Die amtlichen Muster für die Todesbescheinigung, die vorläufige Todesbescheinigung, den Obduktionsschein sowie den Leichenpass sind im Bayerischen Ministerialblatt 2021 Nr. 438 bekannt gemacht worden. Entsprechende Formularsätze sind über Fachverlage beziehbar.
Weiterführende Links
- Todesbescheinigung - Information für die Ärztin/den Arzt
Muster für die Todesbescheinigung, die vorläufige Todesbescheinigung, den Obduktionsschein und den Leichenpass
Fristen
Die Leichenschau ist unverzüglich durchzuführen.
Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)