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Todesbescheinigung; Weitergabe

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Todesbescheinigungen und Obduktionsscheine sind von allen zur Leichenschau verpflichteten Ärzten zu besorgen und bereit zu halten. Zur Leichenschau verpflichtet ist jeder Arzt, der in dem Gebiet der Kreisverwaltungsbehörde, in dem sich die Leiche befindet, oder in dem Gebiet einer angrenzenden kreisfreien Gemeinde niedergelassen ist, und in Krankenhäusern und Entbindungsheimen jeder dort tätige Arzt.

    Die amtlichen Muster für die Todesbescheinigung, die vorläufige Todesbescheinigung, den Obduktionsschein sowie den Leichenpass sind im Bayerischen Ministerialblatt 2021 Nr. 438 bekannt gemacht worden. Entsprechende Formularsätze sind über Fachverlage beziehbar. 

Weiterführende Links

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Fristen

Details Fristen
  •  Die Leichenschau ist unverzüglich durchzuführen.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)