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Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben, müssen Sie dies anzeigen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe am neuen Standort wieder anmelden. Die zuständige Behörde übermittelt die Daten aus der Gewerbeanmeldung an die Behörde des bisherigen Standorts. Daneben ist keine Abmeldung mehr durch den Gewerbetreibenden am bisherigen Standort erforderlich. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Die Gewerbeabmeldung kann in Textform über das bereitgestellte Formular an die Gemeinde, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, oder an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer übermittelt werden. Wenn eine zuständige Stelle ein Online-Verfahren bereitstellt, kann die Gewerbeabmeldung über dieses elektronisch übermittelt werden.

    Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren
  • Gewerbemeldung
    Sie können Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.

    Gewerbeabmeldung
    Sie können Ihre Gewerbeanzeige (hier Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.

Formulare

Details Formulare

Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit vorzunehmen.

Kosten

Details Kosten
  • 25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)