Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
- der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
- der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
- der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
- der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
- der demografischen Entwicklung sowie
- der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Voraussetzungen:
Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.
Fördergegenstand:
Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass sämtliche Rechnungen bis zum 20.09.2023 bezahlt sind und der notwendige Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2023 der Verwaltungsgemeinschaft Boos (verantwortliche Stelle) vorgelegt werden kann.
Zuwendungs- und Antragsberechtigte:
a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b) natürliche Personen und Personengesellschaften.
Art und Umfang der Förderung:
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Antrags- und Auswahlverfahren:
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.
Kriterien zur Projektauswahl:
Kriterium 1: Beitrag zur Zielerreichung des ILEK
(Kap. 9 Handlungsfelder, 10 Integrierter Strukturplan und 11 Handlungsprogramm mit Maßnahmen)
3 Punkte Mindestens 3 Handlungsfelder werden tangiert
2 Punkte Mindestens 2 Handlungsfelder werden tangiert
1 Punkt Mindestens 1 Handlungsfeld, 1 Kernaussage zum ILEK-Gebiet oder 1 Maßnahmenvorschlag wird tangiert
0 Punkte Es wird kein Handlungsfeld der ILE tangiert (-> Ausschluss des Kleinprojekts)
Kriterium 2: Vernetzung und Zusammenarbeit
5 Punkte Das Kleinprojekt steigert die Vernetzung und Zusammenarbeit aller 5 Kommunen bzw. von Akteuren aus allen 5 Kommunen
4 Punkte Das Kleinprojekt steigert die Vernetzung und Zusammenarbeit von 4 Kommunen bzw. von Akteuren aus 4 Kommunen
3 Punkte Das Kleinprojekt steigert die Vernetzung und Zusammenarbeit von 3 Kommunen bzw. von Akteuren aus 3 Kommunen
2 Punkte Das Kleinprojekt steigert die Vernetzung und Zusammenarbeit von 2 Kommunen bzw. von Akteuren aus 2 Kommunen
1 Punkt Steigerung der Vernetzung und Zusammenarbeit verschiedener Akteure innerhalb einer Kommune
0 Punkte Es erfolgt keine Vernetzung und Zusammenarbeit
Hinweis: Spielgemeinschaften bzw. Vereinszusammenschlüsse, welche den Hintergrund haben, den Sportbetrieb bzw. die Vereinstätigkeit aufrecht zu erhalten, werden ausschließlich als ein Verein betrachtet. Sie erfüllen nicht den Tatbestand der Vernetzung und Zusammenarbeit innerhalb mehrerer Kommunen.
Kriterium 3: Ehrenamt
3 Punkte Bei Umsetzung und weiterer Nutzung wirken ausschließlich Ehrenamtliche mit
2 Punkte Bei Umsetzung und weiterer Nutzung wirken Ehrenamtliche mit
1 Punkt Bei Umsetzung oder weiterer Nutzung wirken Ehrenamtliche mit
0 Punkte Keine aktive Beteiligung Ehrenamtlicher
Kriterium 4: Nutzbarkeit für Allgemeinheit / Öffentlichkeit
3 Punkte Das Kleinprojekt dient der gesamten Öffentlichkeit zur freien Nutzung
1 Punkt Das Kleinprojekt kann von einem Teil der Öffentlichkeit genutzt werden oder dient zeitweise/teilweise der Allgemeinheit
0 Punkte Das Kleinprojekt dient nur einzelnen Personen, einem einzelnen Verein, Unternehmen o.ä.
Kriterium 5: Soziale Bindungen
2 Punkte Fördert direkt soziale Bindungen von Kindern, Jugendlichen, Senioren und/oder Menschen mit Behinderung
0 Punkte Fördert keine sozialen Bindungen
Kriterium 6: Beitrag zu Klima-, Umwelt- oder Ressourcenschutz
2 Punkte Das Kleinprojet leistet einen Beitrag
0 Punkte Kein Beitrag
Kriterium 7: Sicherung der Daseinsvorsorge
2 Punkte Direkter positiver Beitrag zur Verbesserung oder Sicherung der Grundversorgung (Lebensmittel, Waren, Dienstleistungen, Mobilität)
0 Punkte Kein Beitrag zur Grundversorgung
Kriterium 8: Beitrag zur Innenentwicklung
2 Punkte Direkter Beitrag (Maßnahmen im Zusammenhang mit bestehenden Gebäuden, Sanierung, Leerstandbeseitigung, Umnutzung)
0 Punkte Kein Beitrag zur Innenentwicklung
Kriterium 9: Mehrwert / Zusätzlicher Nutzen / Neues Angebot
3 Punkte Das Kleinprojekt schafft ein neues Angebot, das zuvor nicht bestand
1 Punkt Das Kleinprojekt verbessert ein zuvor schon bestehendes Angebot
0 Punkte Das Kleinprojekt ersetzt lediglich ein schon bestehendes Angebot
Insgesamt können 25 Punkte erreicht werden. Alle eingereichten Projektanträge werden durch das Entscheidungsgremium der ILE Bayerisches Illertal (= Vertreter regionaler Akteure) auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Bayerisches Illertal und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden. Bei einer eventuellen Verteuerung des Projekts kann lediglich die im Vertrag festgelegte Fördersumme erstattet werden. Nach erfolgter Förderzusage der ILE Bayerisches Illertal muss der Projektträger die Maßnahme vollständig vorfinanzieren. Der Durchführungsnachweis mit allen Rechnungen des Projekts sowie der Meldebogen mit digitalen Bildern müssen nach Abschluss der Maßnahme bis spätestens 01.10.2023 bei der verantwortlichen Stelle der ILE Bayerisches Illertal (= Verwaltungsgemeinschaft Boos) eingereicht werden. Nach Prüfung des Durchführungsnachweises durch die ILE Bayerisches Illertal sowie durch das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben erfolgt die Auszahlung der zugesagten Fördermittel.
Termine:
- Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 15.02.2023
- Spätester Termin für die Realisierung und vollständige Bezahlung des Kleinprojekts: 20.09.2023
- Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2023
Informationsmaterial und Formulare
Unterlagen und weitere Informationen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/ zum Download zur Verfügung.
Unterlagen für die Träger von Kleinprojekten:
- Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten
- Förderanfrage für ein Kleinprojekt
- Durchführungsnachweis für ein Kleinprojekt mit Kostenzusammenstellung
- Merkblatt zu den De-minimis-Beihilfen (Gewerbe)
- De-minimis-Erklärung (Gewerbe)
Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle der ILE Bayerisches Illertal:
Verwaltungsgemeinschaft Boos
Fuggerstraße 3
87737 Boos
Ansprechpartner der ILE Bayerisches Illertal:
Herr Reinhard Schaupp (1. Bürgermeister u. ILE-Sprecher)
Tel.: 08335/217
Herr Sebastian Plail (Geschäftsstellenleiter)
Tel.: 08335/9829-13
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Boos, 06.12.2022
gez. Sebastian Plail
(Verantwortliche Stelle)